Antifaschismus & Demokratie

Antifa

Antifa erklärt: Herkunft des Namens, wie die Szene organisiert ist, wie Verfassungsschutz, Gerichte und die US-Regierung sie einordnen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 20.10.2026
Logo der Antifaschistischen Aktion: zwei wehende Fahnen, eine rote und eine schwarze, in einem Kreis
Das heutige Antifa-Logo mit roter und schwarzer Fahne, eine Abwandlung des Logos der Antifaschistischen Aktion von 1932. Wikimedia Commons, gemeinfrei (CC0).
Auf einen Blick

Bedeutung
Kurzform für antifaschistische Gruppen, Initiativen und Aktivistinnen und Aktivisten
Herkunft
Antifaschistische Aktion, 1932 von der KPD ausgerufen
Struktur
Keine bundesweite Organisation, sondern viele lokale Gruppen und Bündnisse
Umstritten
Der Verfassungsschutz sieht einen linksextremistischen Teil, die Bundesregierung hält Antifaschismus für sich genommen nicht für extremistisch
Recht in Deutschland
Eine kriminelle Vereinigung (Lina E.) ist rechtskräftig verurteilt, „die Antifa“ ist nicht verboten
USA
Per Dekret „inländische Terrororganisation“, vier benannte Gruppen auf der Terrorliste

Einfach erklärt

Antifa ist die gebräuchliche Kurzform für antifaschistische Gruppen und Aktivistinnen und Aktivisten, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Neonazismus organisieren. Der Name geht auf die „Antifaschistische Aktion“ zurück, die die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) 1932 gegen die aufkommende NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) ausrief. Das heutige Antifa-Logo ist nach der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine Abwandlung und Modernisierung dieses Logos und wird seit den 1980er Jahren verwendet.

Heute ist die Antifa keine einheitliche Organisation, sondern ein loses Netz aus kleinen lokalen Gruppen und größeren Bündnissen. Typisch ist laut bpb eine basisdemokratische Arbeit ohne feste Hierarchien. Sichtbar werden die Gruppen oft bei Demonstrationen und Kundgebungen gegen Rechtsextreme.

Merke

Antifa ist ein Sammelbegriff und keine Organisation. Aussagen über „die Antifa“ treffen deshalb meist nur auf einen Teil der Gruppen zu.

Die Bewertung fällt sehr unterschiedlich aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt einen linksextremistischen „Antifaschismus“, in dessen Namen Straftaten begangen werden. Die Bundesregierung erklärte 2017, die Bekämpfung von Faschismus und Rechtsextremismus sei für sich genommen nicht extremistisch. Dieser Eintrag beschreibt, was belegt ist, und trennt Selbstverständnis, Behördensicht und Gerichtsurteile.


Ausführlich erklärt

Name und Herkunft

Die Geschichte der Antifaschistischen Aktion von 1932, ihr Logo und ihr Verhältnis zur SPD stehen im Eintrag Antifaschistische Aktion. Hier nur der Kern: Schon 1932 war sie nach dem Bundesamt eine kommunistische Sammelbewegung und keine Organisation. Das Zeichen von damals zeigte zwei rote Fahnen. Heute zeigt es eine rote und eine schwarze Fahne: Die rote steht laut Bundesamt für den Sozialismus, die schwarze für den autonomen Anarchismus. Die Bedeutung der Zahlen und Zeichen steht in den Einträgen Antifaschistische Codes und 161 Bedeutung.

Wie die Szene organisiert ist

Das Bundesamt hält fest, dass es „die Antifa“ als bundesweit agierende, klar umgrenzte Organisation nicht gibt. Es existierten viele lokale Gruppierungen, die „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ im Namen tragen, oft zeitlich begrenzt, ohne feste Struktur und in Zweck und Ausrichtung nicht homogen. Der bpb-Tagungsbericht nennt als heutige Strömungen Post-Autonome, die Interventionistische Linke und das Bündnis „Ums Ganze“. Seit Mitte der 2010er Jahre beobachtet er eine selbst formulierte Krise der autonomen Antifa, auch weil sich in Teilen eine vereinfachte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durchgesetzt habe. Die Sicht auf antifaschistische Gruppen sei ambivalent: Bei manchen Aktionen werde die Antifa sehr positiv gesehen, bei anderen würden Rufe nach Repression laut.

Als verbindende Klammer nennt FoDEx eine kapitalismuskritische Grundhaltung und den Anspruch, rechtsextremen Akteuren kämpferisch, aber nicht zwingend gewaltsam entgegenzutreten. Das Bundesamt weist zugleich auf Versuche hin, überregionale und eher hierarchische Strukturen aufzubauen: Die Antifaschistische Aktion Süd gründete sich demnach Ende 2021 und hat Mitgliedsgruppen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.

Wie der Verfassungsschutz einordnet

Das Bundesamt nennt den Begriff „Antifaschismus“ umstritten: Für die einen sei er ein demokratisches Grundprinzip, für die anderen ein linksextremistischer Kampfbegriff. Entscheidend sei, was die Beteiligten unter „Faschismus“ verstehen. Es beschäftigt sich mit dem linksextremistischen „Antifaschismus“, der sich nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten richte, sondern auch gegen Personen und Institutionen, die nach der eigenen Ideologie als „faschistisch“ gelten. Als Mittel nennt es Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und teils erhebliche Körperverletzungen sowie sogenannte Outing-Aktionen, bei denen Fotos und persönliche Daten von tatsächlichen oder vermeintlichen „Faschisten“ veröffentlicht werden.

Zahlen aus dem Verfassungsschutzbericht 2025: Das linksextremistische Personenpotenzial liegt bei 42.200 Personen nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften, darunter 11.600 gewaltorientierte. Die meisten linksextremistischen Straftaten richteten sich gegen tatsächliche oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten (6.027 Delikte), gefolgt von Straftaten gegen die Polizei (1.170 Delikte). Wichtig für die Lesart: Diese Statistik erfasst nur Personen und Taten, die der Verfassungsschutz selbst als linksextremistisch einstuft. Sie sagt nichts über antifaschistisches Engagement insgesamt. Auch der Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber hält in der bpb fest, Antifaschismus sei nicht per se linksextremistisch. Entscheidend sei, ob sich die Ablehnung nur gegen Rechtsextreme richte oder gegen die Regeln des demokratischen Verfassungsstaats.

42.200Personen im linksextremistischen Personenpotenzial 2025, davon 11.600 gewaltorientiert
6.027linksextremistische Straftaten 2025 gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten
4Gruppen auf der US-Terrorliste vom November 2025, darunter Antifa Ost

Zwei Blickwinkel

Die Bundesregierung antwortete im Dezember 2017 auf eine Kleine Anfrage, die Ablehnung und Bekämpfung von Nationalsozialismus, Faschismus oder Rechtsextremismus sei grundsätzlich und für sich genommen nicht extremistisch. Zugleich gebe es für den Begriff auch eine extremistische Auslegung: „Antifaschismus“ gelte als linksextremistisches Aktionsfeld.

Was Gerichte festgestellt haben

Der bekannteste Fall ist das Netzwerk „Antifa-Ost“, nach dem Bundesamt auch als „Hammerbande“ bekannt. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte am 31. Mai 2023 vier Personen, darunter die Hauptangeklagte Lina E., zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 19. März 2025 mit geringfügiger Änderung des Schuldspruchs und verwarf die Revision des Generalbundesanwalts. Lina E. bleibt damit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu fünf Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen gehörte sie einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig an, die gewaltsam gegen einzelne Angehörige der rechtsextremen Szene vorging, teils mit Schlagwerkzeugen und schweren Verletzungen. Das Bundesamt wertet das Urteil als erste Feststellung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung seit 2009.

Das Urteil betrifft eine konkrete Gruppe und konkrete Taten. Es erklärt weder „die Antifa“ noch antifaschistische Arbeit insgesamt für kriminell. Das Bundesamt führt außerdem Angriffe im Februar 2023 in Budapest auf, die es Mitgliedern des Netzwerks zur Last legt. Dort geht es um einen Tatverdacht und nicht um ein Urteil, das dieser Eintrag bewerten könnte.

Die Einstufung durch die US-Regierung

Am 22. September 2025 unterzeichnete der US-Präsident ein Dekret, das „Antifa“ als „domestic terrorist organization“ bezeichnet, also als inländische Terrororganisation. Der Text beschreibt Antifa als „militaristisches, anarchistisches Unternehmen“, nennt aber keine einzelne Gruppe beim Namen. Er hält ausdrücklich fest, dass er im Einklang mit geltendem Recht umzusetzen ist und keine einklagbaren Rechte oder Ansprüche schafft.

Eine andere Maßnahme folgte im November 2025. Das US-Außenministerium stufte vier Gruppen als ausländische Terrororganisationen ein und führte sie zusätzlich als „Specially Designated Global Terrorists“. Die Unterschrift trägt das Datum 10. November 2025, die Veröffentlichung im Federal Register erfolgte am 20. November 2025. Betroffen sind das Netzwerk Antifa Ost (mit dem Namenszusatz „Hammerbande“) sowie drei weitere Gruppen: Informal Anarchist Federation/International Revolutionary Front, Armed Proletarian Justice und Revolutionary Class Self-Defense. Die Liste erfasst also vier benannte Gruppen und nicht die Antifa als Ganzes. Beide Schritte sind Entscheidungen der US-Regierung. Eine deutsche Rechtsgrundlage ersetzen sie nicht. Im deutschen Verfahren hat der Bundesgerichtshof die Gruppe um Lina E. als kriminelle und nicht als terroristische Vereinigung bewertet.

Ob ein Satz über die Antifa stimmt, hängt davon ab, welche Gruppe gemeint ist.

Kerngedanke

So lässt sich das Thema einordnen

Drei Fragen helfen bei Aussagen über „die Antifa“. Wer ist gemeint: eine konkrete Gruppe, ein Bündnis oder ein ganzes Spektrum? Wer urteilt: ein Gericht mit einer Beweisaufnahme, eine Sicherheitsbehörde mit ihrer eigenen Definition, eine Regierung mit politischem Interesse oder die Szene selbst? Und worum geht es: um Haltung, um Gewalt oder um Zeichen und Symbole? Wer diese Fragen trennt, vermeidet zwei Fehler. Der eine setzt jede antifaschistische Haltung mit Extremismus gleich. Der andere blendet belegte Gewalttaten aus, weil sie im Namen einer guten Sache geschahen. Mehr zu dieser Spannung steht im Eintrag Hufeisentheorie, mehr zur Haltung im Eintrag Antifaschismus.

Quellen: Bundesamt für Verfassungsschutz: Die „Antifa“, Antifaschistischer Kampf im Linksextremismus (Stand März 2026) / Bundesamt für Verfassungsschutz: Linksextremismus, Zahlen und Fakten (Verfassungsschutzbericht 2025) / Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 055/2025 vom 19. März 2025, Urteil 3 StR 173/24 (Lina E.) / The White House: Designating Antifa as a Domestic Terrorist Organization (Executive Order vom 22. September 2025) / Federal Register vom 20. November 2025: Foreign Terrorist Organization Designation of Antifa Ost u. a. (Public Notice 12865) / Federal Register vom 20. November 2025: Specially Designated Global Terrorist Designation of Antifa Ost u. a. / Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/129, Drucksache 19/351 (29. Dezember 2017) / bpb.de (2019): „Die Antifa“, eine Spurensuche (Tagungsbericht Linke Militanz) / bpb.de (Armin Pfahl-Traughber, 2008): Antifaschismus als Thema linksextremistischer Agitation, Bündnispolitik und Ideologie / FoDEx Berlin (Alexander Deycke, 2018): Von einer KPD-Initiative zur autonomen Antifa / bpb.de: Was ist Rechtsextremismus?


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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