- Ab September 2029 dürfen Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln in der EU nicht mehr an Tieren getestet werden. Die Roadmap der Kommission vom 1. Juni 2026 setzt aber keine Stichtage für einen vollständigen Ausstieg.
- 2024 wurden in Deutschland 1,95 Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt oder zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr.
- Die Bundesregierung plant ein eigenes Gesetz für Tierversuche. Zehn Organisationen sehen darin einen Rückschritt, Industrie und Pharmaverbände fordern schnellere Verfahren. Einen veröffentlichten Entwurf gibt es bisher nicht.
Für alle, die in Deutschland Putzmittel kaufen, gibt es eine gute Nachricht: Ab September 2029 dürfen Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln in der EU nicht mehr an Tieren getestet werden. Seit dem 1. Juni 2026 liegt außerdem ein Fahrplan der EU-Kommission auf dem Tisch, der den Ausstieg aus Tierversuche in der Chemikaliensicherheit insgesamt vorbereiten soll.[1][2]
Zur gleichen Zeit plant die Bundesregierung, die Regeln für Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz herauszulösen und in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Zehn Organisationen halten das für einen Rückschritt, der mit dem Staatsziel Tierschutz kaum vereinbar wäre.[5]
Schritt vor, Schritt zurück: Was steckt hinter diesem Widerspruch, und wie belastbar sind die Argumente auf beiden Seiten? Dieser Beitrag ordnet die Zahlen ein, trennt Beschlossenes von Geplantem und sagt auch, wo es noch keine Alternative zum Tierversuch gibt.
Tierversuche in Deutschland: die Zahlen
Zuerst die Grundlage, denn die Zahlen werden oft vermischt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 9. Dezember 2025 die Statistik für 2024 veröffentlicht. Danach wurden in Deutschland 1,95 Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt oder zu wissenschaftlichen Zwecken getötet. Das sind 8,2 Prozent weniger als im Jahr davor. Die Zahl der in Versuchen verwendeten Wirbeltiere und Kopffüßer sank um 9 Prozent auf 1,33 Millionen.[3]
Gut drei Viertel davon sind Nagetiere: 72 Prozent Mäuse und 6 Prozent Ratten. Fische machen 13 Prozent aus, Kaninchen 4 Prozent, Vögel 1 Prozent. Beim Zweck liegt die Grundlagenforschung mit 57 Prozent vorn. Auf regulatorische Zwecke wie Sicherheitsprüfungen chemischer Substanzen oder die Qualitätskontrolle medizinischer Produkte entfallen 17 Prozent. Die übrigen Versuche dienen anwendungsorientierter Forschung (15 Prozent), dem Erhalt genetisch veränderter Zuchtlinien (7 Prozent) und sonstigen Zwecken wie Aus- und Weiterbildung (3 Prozent).[3]
Dazu kommt eine zweite Zahl, die in der Debatte leicht untergeht: 1,1 Millionen Tiere wurden gezüchtet, aber nie in einem Versuch eingesetzt und als „überzählig“ getötet. Das sind laut BfR vor allem Mäuse und Fische aus der Zucht genetisch veränderter Linien. Diese Zahl sank gegenüber dem Vorjahr um 19 Prozent. Tierschutzverbände rechnen sie dazu und kommen so auf rund drei Millionen betroffene Tiere. Beide Darstellungen stammen aus derselben Statistik und unterscheiden sich nur in der Zählweise.[3]
Auch die Schwere der Belastung gehört zum Bild. Nach BfR-Angaben waren 63 Prozent der Versuche gering belastend, 28,4 Prozent mittel und 3,6 Prozent schwer. Weitere 5 Prozent fanden in Vollnarkose statt, aus der die Tiere nicht mehr erwachten. Das BfR führt den Rückgang der Zahlen teilweise auf den vermehrten Einsatz von Alternativmethoden zurück, formuliert aber vorsichtig: Er „kann“ dazu beigetragen haben.[3]
Schritt vor in der EU: Reinigungsmittel
Im Januar 2026 hat das EU-Parlament die Neufassung der Detergenzien-Verordnung angenommen. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und wurde als Verordnung (EU) 2026/405 im Amtsblatt veröffentlicht.[1][4] Sie enthält ein allgemeines Verbot, Tierversuche zum Nachweis der Einhaltung der Verordnung durchzuführen. Zur Sicherheitsbewertung dürfen dann nur noch wissenschaftlich validierte Methoden ohne Tierversuch genutzt werden.[1][4]
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens kann die Kommission in Ausnahmefällen per Durchführungsbeschluss doch Tierversuche genehmigen. Zweitens gilt die Verordnung nicht sofort, sondern 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten, also ab September 2029.[4] Für fertige Haushaltsprodukte gilt das Verbot in Deutschland ohnehin lange: Das Tierschutzgesetz untersagt Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln seit 1987 (§ 7a Abs. 4).[1] Neu ist, dass nun auch die einzelnen Inhaltsstoffe erfasst werden. Daten aus früheren Versuchen dürfen weiter genutzt werden.[1]
Der Verband Menschen für Tierrechte nennt das einen „Etappenerfolg“ und weist darauf hin, dass sich die europäische Chemikaliengesetzgebung REACH weiterhin stark auf Tierversuche stützt.[1] Das führt zum nächsten Schritt.
Die EU-Roadmap vom 1. Juni 2026
Am 1. Juni 2026 hat die EU-Kommission ihre „Roadmap zum Ausstieg aus Tierversuchen für Chemikaliensicherheitsbewertungen“ angenommen. Sie war schon 2023 als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics“ angekündigt worden.[6] Der Plan umfasst 15 Rechtsbereiche, darunter Industrie- und Verbraucherchemikalien, Pestizide, Biozide, Arzneimittel sowie Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe. Er nennt über 30 konkrete Empfehlungen, um Tierversuche zu ersetzen, zu verringern oder schonender zu gestalten.[2][6]
Die Kommission begründet das mit einer Zahl: Von 2015 bis 2023 wurden in der EU über 15 Millionen Tiere für regulatorische Tests verwendet, fast 40 Prozent davon für Chemikaliensicherheitsbewertungen.[2] Tierschutzorganisationen sprechen von rund 500.000 Verfahren pro Jahr allein im Rahmen der EU-Chemikalienvorschriften. Das ist eine Schätzung der Verbände, keine Kommissionsangabe.[7]
Wichtig ist, was die Roadmap nicht ist. Sie ist keine Verbotsverordnung und setzt keine Stichtage für einen vollständigen Ausstieg. Die Kommission will bis 2029 eine hochrangige Konferenz zum Stand der Umsetzung abhalten, und für die Begleitung der Umsetzung soll ein Lenkungsgremium eingerichtet werden. Der Aufruf zur Bewerbung wird für die zweite Septemberhälfte 2026 angekündigt.[2][6] Die Tierrechtsverbände begrüßen den Plan, mahnen aber, jetzt müsse der Fokus „von der Ambition zur Umsetzung“ wechseln, gerade bei REACH.[7]
Die Kommissionsseite nennt als Rahmen auch die Richtlinie 2010/63/EU. Sie legt als Ziel fest, Tierversuche in Forschung und Regulierung auslaufen zu lassen, sobald das wissenschaftlich möglich ist.[6] Neu ist also weniger das Ziel als der Versuch, es mit konkreten Arbeitsschritten zu hinterlegen.
Ein Randthema, das in der Berichterstattung oft mitläuft: Im März 2026 kündigte EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi an, noch 2026 Gesetzesvorschläge zur Käfighaltung bei Nutztieren vorzulegen. Ein pauschales Verbot, wie es die Initiative „End the Cage Age“ fordert, lehnte er ausdrücklich ab. Mit Tierversuchen hat das nichts zu tun, es zeigt aber, wie vorsichtig die Kommission bei Tierschutzfragen vorgeht.[8]
Schritt zurück in Deutschland?
Im Koalitionsvertrag von 2025 steht unter der Überschrift „Innovationsfreiheitsgesetz“ der Plan, wissenschaftliche Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz herauszulösen und in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das Genehmigungsverfahren soll zentralisiert und vereinfacht werden.[5] Einen veröffentlichten Gesetzentwurf konnte ich bei der Recherche nicht finden. Auch die Verbände sprechen im Juli 2026 weiter von einem geplanten Gesetz.[9]
Die Kritik kommt von zehn Organisationen, darunter die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Ärzte gegen Tierversuche, der Deutsche Tierschutzbund und PETA. Ihre Argumente im Überblick:
- Die Schranke des „vernünftigen Grundes“ nach § 17 Tierschutzgesetz könnte für überzählige Tiere entfallen. Sie könnten dann ohne diese Rechtfertigung getötet werden.
- Pflichten zu artgerechter Ernährung, Pflege und Unterbringung könnten wegfallen.
- Erleichterungen im Genehmigungsverfahren könnten die behördliche Prüftiefe einschränken.
- Das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes enthalte nach Lesart der Verbände ein Rückschrittsverbot.
Das sind Einschätzungen der Verbände, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Sie fordern statt eines neuen Gesetzes, die veraltete Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz zu aktualisieren, und verlangen eine nationale Ausstiegsstrategie.[5][9] Gegen den Plan richtet sich eine Bundestagspetition (Nr. 194593). Deren Mitzeichnungsfrist lief bis zum 31. August 2026. Wie viele Menschen mitgezeichnet haben, konnte ich nicht prüfen.[9]
Die Gegenseite verdient eine faire Darstellung. Zu einem früheren Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Stand 1. Februar 2024) erklärten der Verband der chemischen Industrie (VCI) und der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), Tierversuche seien am Pharmastandort Deutschland weiterhin notwendig, solange es keine anerkannten tierfreien Alternativen gebe. Sie kritisierten vor allem lange Genehmigungsverfahren und Standortnachteile gegenüber anderen EU-Staaten.[10] Das Argument lautet also nicht, Tierschutz sei unwichtig, sondern Verfahren müssten schneller und rechtssicherer werden. Ob dafür ein eigenes Gesetz nötig ist oder ob es die Verwaltungsvorschrift auch täte, ist genau der Streitpunkt.
Großbritannien als Vergleich
Das Bündnis verweist gern auf Großbritannien. Dort hat die Regierung am 11. November 2025 die Strategie „Replacing Animals in Science“ vorgestellt, begleitet von 75 Millionen Pfund Förderung. Sie nennt konkrete Jahresziele: Bis Ende 2026 sollen regulatorische Tierversuche zur Prüfung von Haut- und Augenreizung sowie Hautsensibilisierung enden. Bis 2027 sollen Botox-Wirksamkeitstests an Mäusen auslaufen, und bis 2030 sollen Pharmakokinetik-Studien an Hunden und nicht menschlichen Primaten verringert werden.[11]
Auffällig ist die Ehrlichkeit des Papiers: Der Ausstieg sei nur dort möglich, wo verlässliche Alternativen dieselbe Sicherheit für den Menschen gewährleisten.[11] Das ist ein Gegenpol zu Parolen, die so tun, als ließen sich Tierversuche über Nacht abschaffen. Gleichzeitig zeigt es, dass sich konkrete Fristen politisch festlegen lassen, ohne die Sicherheit zu gefährden.
Alternativen: was sie können und wo die Grenzen liegen
Gemeint sind vor allem Organ-on-a-Chip-Systeme (kleine Geräte, die mit echten menschlichen Zellen die Funktion eines Organs nachbilden), biogedruckte Gewebe und computergestützte Vorhersagemodelle.[11] Sie haben einen Vorteil, den die Forschung selbst betont: Menschliche Zellen liefern oft aussagekräftigere Daten über den Menschen als ein Tiermodell. Mehr zu den Begriffen und den 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine) steht im Lexikonartikel zu Tierversuche.
Die Grenze liegt in der Validierung. Eine Methode muss nachweislich zuverlässig sein, bevor eine Behörde sie anerkennt. Das dauert, und für komplexe Fragen wie Wirkungen auf den ganzen Organismus, auf Entwicklung oder auf Fortpflanzung fehlen bislang vollwertige Ersatzverfahren. Genau deshalb hat die EU-Roadmap ihren Schwerpunkt auf Validierung, Standards und Daten gelegt.[2][6]
Wer behauptet, alles sei längst ersetzbar, macht es sich zu einfach. Wer behauptet, es gebe keine Alternativen, ebenso.
Kerngedanke
Was das für die Tierrechtsbewegung bedeutet
Zwei Dinge sind entschieden: das Verbot für Reinigungsmittel-Inhaltsstoffe, das ab September 2029 gilt, und die Roadmap der Kommission als Arbeitsprogramm. Offen sind die Umsetzung bei REACH und anderen Rechtsbereichen sowie die Frage, ob und wie Deutschland sein Tierversuchsrecht neu ordnet. Für die Tierrechte-Bewegung heißt das: Auf EU-Ebene gibt es Rückenwind, in Berlin geht es um die Substanz des Schutzes.
Was du tun kannst: Verfolge die Arbeit von Organisationen wie Menschen für Tierrechte und Ärzte gegen Tierversuche, die das Gesetzesvorhaben begleiten. Schreib deinen Bundestagsabgeordneten, wenn ein Entwurf vorliegt. Beim Einkauf helfen anerkannte Siegel und vegane und tierversuchsfreie Kosmetik. Dabei lohnt ein genauer Blick, denn „nicht an Tieren getestet“ ist kein geschützter Begriff, und Inhaltsstoffe können trotzdem früher getestet worden sein. Grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Tieren behandelt das Lexikon unter Tierethik.
Quellen
[1] Menschen für Tierrechte (12.02.2026): EU unternimmt großen Schritt zur Beendigung von Tierversuchen für alltägliche Reinigungsprodukte. tierrechte.de
[2] Europäische Kommission (01.06.2026): Roadmap towards phasing out animal testing for chemical safety assessments, Mitteilung C(2026) 3497. single-market-economy.ec.europa.eu
[3] Bundesinstitut für Risikobewertung (09.12.2025): Erstmals weniger als zwei Millionen Versuchstiere, Presseinformation 31/2025. bfr.bund.de
[4] Rat der Europäischen Union (10.12.2025): Dokument 16678/25 zum Verfahren 2023/0124 (COD), Detergenzien und Tenside; Verordnung (EU) 2026/405. data.consilium.europa.eu
[5] DJGT, Ärzte gegen Tierversuche, Deutscher Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte, PETA u. a. (03.02.2026): Bund plant eigenes Gesetz für Tierversuche, Tierrechtsbündnis mahnt vor Herabsenkung des Schutzstatus. tierrechte.de
[6] Europäische Kommission, GD GROW: Roadmap towards phasing out animal testing (Übersichtsseite). single-market-economy.ec.europa.eu
[7] Eurogroup for Animals u. a.: EU publishes long-awaited roadmap to phase out animal testing in chemical safety assessment. eurogroupforanimals.org
[8] Menschen für Tierrechte (20.03.2026): EU-Käfighaltung: Gesetzesvorschläge bis Ende 2026. tierrechte.de
[9] Tierrechtsbündnis (21.07.2026): Geplantes Tierversuchsgesetz schwächt den Tierschutz; Bundestagspetition 194593. tierrechte.de
[10] VCI und vfa: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Stand 01.02.2024). vfa.de
[11] GOV.UK, DSIT und Defra (11.11.2025): Animal testing to be phased out faster as UK unveils roadmap for alternative methods. gov.uk



