Streikrecht


Kompakt erklärt

Das Streikrecht ist das Recht von Beschäftigten, die Arbeit gemeinsam niederzulegen, um bessere Löhne, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen durchzusetzen. In Deutschland ist es nicht wörtlich im Grundgesetz (GG) erwähnt, sondern wird aus Artikel 9 Absatz 3 GG abgeleitet, der die Koalitionsfreiheit schützt, also das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Streiks ein rechtmäßiges Mittel sind, um Tarifforderungen durchzusetzen, etwa in einem Grundsatzurteil von 1984. Ein Beispiel: Wenn Beschäftigte im Einzelhandel während einer Tarifverhandlung für wenige Stunden die Arbeit niederlegen, handelt es sich um einen sogenannten Warnstreik, eine rechtlich anerkannte Form des Streiks. Nicht jede*r darf uneingeschränkt streiken: Beamt*innen ist das Streiken in Deutschland untersagt, während Streikgeld nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten. International zählt das Streikrecht zu den grundlegenden Arbeitsrechten und wird eng mit der Vereinigungsfreiheit verknüpft.


Für Neugierige

So gut verankert das Streikrecht heute erscheint, seine genaue Reichweite ist bis heute richterrechtlich geprägt statt gesetzlich klar geregelt. Es gibt in Deutschland kein eigenes Streikgesetz. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert sich am Prinzip der Tarifautonomie: Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er tariflich regelbare Ziele verfolgt, von einer tariffähigen Gewerkschaft getragen wird und verhältnismäßig bleibt. International erkennt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) das Streikrecht als wesentlichen Bestandteil der Vereinigungsfreiheit an, wie sie im Übereinkommen Nr. 87 von 1948 festgeschrieben ist, auch wenn ein explizites Streikrecht dort nicht wörtlich formuliert ist. In vielen Herstellungsländern der Textilindustrie ist genau dieser Schutz in der Praxis deutlich schwächer als in Deutschland, was Streiks dort riskanter macht. Je stärker Produktion heute grenzüberschreitend organisiert ist, desto mehr entscheidet sich an der Durchsetzbarkeit des Streikrechts, wie viel Verhandlungsmacht Beschäftigte weltweit tatsächlich haben.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (o. J.): Streik, Welche Rechte hast du als Arbeitnehmer*in? / International Labour Organization: C087, Freedom of Association and Protection of the Right to Organise Convention, 1948


Verwandte Begriffe: Arbeitskampf · Gewerkschaft · Tarifautonomie · Generalstreik · Koalitionsfreiheit




Vertrag widerrufen