Dein Recht, dein Gerät: Was das neue EU-Recht auf Reparatur für dich bedeutet

Seit dem 20. Juni 2025 trägt jedes neue Smartphone in der EU ein Label, das du vielleicht noch nicht bewusst wahrgenommen hast: einen Recht auf Reparatur-Index von A bis E. Er zeigt, wie gut sich das Gerät reparieren lässt — ob der Akku austauschbar ist, Ersatzteile verfügbar sind, wie einfach es sich auseinanderbauen lässt. Ein kleines Symbol mit großer Bedeutung.

Und es geht noch weiter: Ab dem 31. Juli 2026 tritt die EU-Richtlinie in deutsches Recht in Kraft — und gibt dir erstmals einen rechtlich verankerten Anspruch darauf, deine Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren lassen zu können.

Was das Recht auf Reparatur konkret bedeutet

Das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Januar 2026 einen Referentenentwurf, der ein eigenständiges gesetzliches Reparaturrecht für Verbraucher*innen ins BGB einführen soll (BMJV, 15.01.2026). Was ab Juli 2026 gilt, ist konkret:

Reparaturpflicht für Hersteller: Für Produktgruppen wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Smartphones, Tablets sowie Akkus von E-Bikes und E-Scootern müssen Hersteller Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung anbieten.

Ersatzteile und Infos für sieben Jahre: Ab dem 20. Juni 2025 müssen Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile wie Displays und Akkus sieben Jahre lang zur Verfügung stellen (BMUKN, 2025).

Verlängerte Gewährleistung: Wer bei einem Mangel statt einer Neulieferung eine Reparatur wählt, bekommt künftig drei Jahre Gewährleistung — statt bisher zwei (Wettbewerbszentrale, 2025).

Reparierbarkeitsindex sichtbar: Seit dem 20. Juni 2025 trägt jedes neue Smartphone und Tablet beim Verkauf in der EU ein Energielabel mit Reparierbarkeitsangabe (EVZ, März 2026).

Warum das so wichtig ist

In der EU fallen jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an, der aus weggeworfenen — aber eigentlich reparierbaren — Waren besteht (Europäisches Parlament, 2024). Elektroschrott ist eine der am schnellsten wachsenden Abfallkategorien weltweit.

Viele Hersteller haben jahrelang aktiv verhindert, dass Geräte repariert werden können — proprietäre Schrauben, Software-Sperren, Ersatzteile nur für autorisierte Werkstätten. Das Recht auf Reparatur ist der direkte Gegenentwurf.

Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands von Anfang 2025 zeigt: Für 89 Prozent der Menschen in Deutschland wäre ein gesetzliches Recht auf Reparatur wichtig.

Wo die Grenzen liegen

Das Recht auf Reparatur ist ein echter Fortschritt — aber kein Rundumschutz. Die Neuregelungen gelten zunächst nur für zehn Produktgruppen. Kaffeemaschinen, Toaster, Kopfhörer, Kleidung — für all das greift die Pflicht noch nicht.

Und: Der Begriff „angemessener Preis” für Reparaturen ist im Entwurf nicht konkret definiert — das lässt Spielraum für Hersteller.

Was du jetzt tun kannst

Ab Juli 2026 hast du einen rechtlichen Anspruch. Wenn ein Hersteller die Reparatur verweigert oder unverhältnismäßig teuer anbietet, können Verbraucherzentralen helfen.

Schon heute kannst du beim Kauf auf den Reparierbarkeitsindex achten — besonders bei Smartphones und Tablets. Repair-Cafés und lokale Reparaturinitiativen gibt es in fast jeder Stadt. Das Bundesumweltministerium hat ehrenamtliche Reparaturinitiativen 2024/2025 mit bis zu 3.000 Euro pro Initiative gefördert (BMUKN, 2025). Die Szene wächst — und du kannst Teil davon sein.

Quellen

[1] EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 (Right to Repair), in Kraft seit 30.07.2024

[2] Bundesjustizministerium (BMJV), Referentenentwurf 15.01.2026

[3] Bundesumweltministerium (BMUKN), Recht auf Reparatur (bmukn.de)

[4] Europäisches Parlament, Recht auf Reparatur, 2024

[5] Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Umfrage Anfang 2025

[6] EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland), März 2026


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