Am frühen Morgen des 25. März 2026 kletterten sechs Greenpeace-Aktivist*innen noch vor Tagesanbruch auf einen Baukran am Bundeskanzleramt. Sie befestigten ein 100 Quadratmeter großes Banner: „Freiheit statt fossile Politik!” Der Zeitpunkt war kein Zufall — wenige Stunden später beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2026. Und der Tag fiel auf den fünften Jahrestag des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 feststellte: Unzureichender Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen.
Fünf Jahre später lautet die Frage: Hat die Bundesregierung dazugelernt?
Was beschlossen wurde
Das Klimaschutzprogramm 2026 umfasst 67 Maßnahmen und ein Budget von acht Milliarden Euro bis 2030. Laut Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) soll es mehr als 25 Millionen Tonnen CO₂ zusätzlich einsparen — und Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten machen (BMUKN, 25.03.2026).
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
Windenergie: Zusätzliche Ausschreibungen von 12 Gigawatt Onshore-Windkraft — das entspricht rund 2.000 neuen Windrädern. Allein diese Maßnahme soll 6,5 Millionen Tonnen CO₂ einsparen.
Elektromobilität: Ein sozial gestaffeltes Förderprogramm für 800.000 Elektroautos mit einem Volumen von drei Milliarden Euro.
Wärmenetze: Ein Fernwärmepaket soll den Anteil erneuerbarer Energien in Heiznetzen erhöhen und spart laut Bundesregierung bis zu 2,3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich ein.
Natürlicher Klimaschutz: 23 Maßnahmen betreffen Wälder, Moore und Böden. Landwirt*innen sollen beim Umstieg auf wiedervernässte Moorflächen unterstützt werden.
Das ist nicht nichts. Besonders der stärkere Windausbau und die Unterstützung für Moorflächen sind echte Fortschritte.
Was fehlt — und warum das zählt
Der unabhängige Sachverständigenrat für Klimafragen urteilt klar: Das Programm erfülle die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht. Die Ratsvorsitzende Barbara Schlomann erklärt, viele Maßnahmen könnten gegenüber bereits bestehenden Instrumenten nur geringere zusätzliche Wirkung entfalten als berechnet (Haufe Sustainability, 26.03.2026).
Verkehr bleibt die größte Schwachstelle. Die DIW-Energieökonomin Claudia Kemfert begrüßt den Windausbau, warnt aber: Im Verkehrssektor bleibe das Programm hinter den Erfordernissen zurück. Tatsächlich fehlt ein Tempolimit auf Autobahnen — dabei wäre es die billigste und schnellste Einzelmaßnahme.
Fossile Subventionen: Pendlerpauschale, Agrardiesel-Vergütung und Steuerbefreiungen für petrochemische Produkte bleiben unangetastet. Das ist keine Versehen — es ist eine politische Entscheidung.
Aktivismus als Korrektiv
Greenpeace und Germanwatch haben 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie fordern ein Klimaschutzgesetz, das die im Klimaurteil von 2021 festgelegten Freiheitsrechte tatsächlich schützt. Der Internationale Gerichtshof bekräftigte im Juli 2025 in einem Gutachten, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte zu wahren.
Was das bedeutet
Das Klimaschutzprogramm 2026 ist kein Totalausfall. Mehr Windkraft, sozial gestaffelte E-Auto-Förderung und Unterstützung für Moore sind echte Fortschritte. Sie zeigen, dass politischer Druck — durch Aktivismus, Klagen und öffentliche Debatte — Wirkung entfaltet.
Aber das Programm bleibt hinter dem zurück, was die Wissenschaft für ausreichend hält. Der Baukran am Kanzleramt, die 54.000 Kläger*innen, die Demos für erneuerbare Energien — sie alle erinnern daran, was das Bundesverfassungsgericht 2021 feststellte: Klimaschutz ist keine Frage des politischen Willens. Es ist eine Frage der Freiheitsrechte.
Was du tun kannst: Den politischen Druck aufrechterhalten — sei es durch lokales Engagement, Öffentlichkeitsarbeit oder die wachsende Demo-Bewegung für erneuerbare Energien.
Quellen
[1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Pressemitteilung 25.03.2026
[2] Sachverständigenrat für Klimafragen, Stellungnahme März 2026
[3] Greenpeace Deutschland, Zukunftsklage (greenpeace.de)
[4] Haufe Sustainability, 26.03.2026
[5] Internationaler Gerichtshof, Klimagutachten Juli 2025