Einfach erklärt
Das UN-Hochseeabkommen – offiziell: Abkommen im Rahmen der UN-Seerechtskonvention zum Schutz der Meeresbiodiversität in Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit, kurz BBNJ-Abkommen (aus dem Englischen: Beyond National Jurisdiction, jenseits nationaler Gerichtsbarkeit) – ist der erste internationale Vertrag zum Schutz der Hochsee. Im März 2023 nach fast 20 Jahren Verhandlungen verabschiedet, deckt er jene zwei Drittel der Weltmeere ab, die außerhalb nationaler Hoheitsgewässer liegen und bislang weitgehend schutzlos waren.
Ziel ist es, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Hochsee unter effektiven Schutz zu stellen – Teil des globalen „30×30″-Ziels aus dem Kunming-Montreal-Biodiversitätsrahmen von 2022. Das Abkommen ermöglicht die Einrichtung von Meeresschutzgebieten (englisch: Marine Protected Areas, MPAs), schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten auf Hoher See vor und regelt den gerechten Zugang zu marinen Ressourcen.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald 60 Staaten ratifiziert haben. Das BBNJ-Abkommen gilt trotzdem bereits als historischer Wendepunkt im Schutz der globalen Meere.
Ausführlich erklärt
Die Hochsee ist der größte zusammenhängende Lebensraum der Erde – und der am wenigsten geschützte. Vor dem BBNJ-Abkommen waren nur etwa zwei Prozent der internationalen Gewässer formell geschützt. Die Verhandlungen begannen 2004 unter dem Dach der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) und dauerten fast zwei Jahrzehnte – vor allem wegen fundamentaler Interessenkonflikte: Industriestaaten des sogenannten Globalen Nordens hatten über Jahrzehnte freien Zugang zu marinen genetischen Ressourcen (etwa Wirkstoffe aus Tiefseeorganismen, die pharmazeutisch nutzbar sein könnten), während Länder des Globalen Südens (Staaten, die historisch durch Kolonialisierung und ungleiche Wirtschaftsstrukturen benachteiligt wurden) auf gerechte Beteiligung an diesen Ressourcen drängten.
Das Abkommen enthält erstmals verbindliche Regeln zur Aufteilung dieser Vorteile – ein Novum in der internationalen Umweltpolitik. Gleichzeitig hat es Lücken: Fischerei und Tiefseebergbau – zwei der größten Bedrohungen für Hochsee-Ökosysteme – sind nur am Rande erfasst. Ob das Abkommen seinen Versprechen gerecht wird, hängt von der Umsetzung ab.
Klimagerechtigkeit und Artensterben lassen sich nicht lösen, ohne die Hochsee zu schützen. Das BBNJ-Abkommen ist ein Anfang – kein Abschluss.
Quellen: Vereinte Nationen (2023): Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction. / IUCN (2023): The High Seas Treaty – What it means for ocean conservation.
Verwandte Begriffe: Klimagerechtigkeit · Artensterben · Dekolonisierung · Industrieller Fischfang · Ökozid



